23.02.2022, 18:10 Uhr

Verlängerung der Sonderregelungen bei Kurzarbeit bis zum 30.06.2022.

Der Bundestag hat am 18.02.2022 die Regelungen für den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis zum 30.06.2022 verlängert. Es bleibt also zunächst bei der verringerten Quote der vom Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten von 10 %, dem Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden, der Erstattung von bis zu 50 % der Sozialversicherungsbeiträge, wenn – und das ist neu – die Kurzarbeit mit Qualifizierung verbunden wird. Zugleich wurde die maximale Bezugsdauer von 24 auf 28 Monate erhöht. Leiharbeitnehmer haben allerdings keinen Anspruch mehr, im Gegensatz zur bisher gültigen Regelung. Siehe dazu auch.

Autor

Dr. Stephan Karlsfeld

Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Notar

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