08.07.2025, 09:40 Uhr
Fehlender Vermittlungsauftrag an die Arbeitsagentur ist Indiz für Benachteiligung schwerbehinderter Bewerber
§ 164 Abs. 1 S. 1 SGB IX verpflichtet Arbeitgeber, zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten Schwerbehinderten Menschen besetzt werden können. Dazu müssen entsprechende freie Stellen der Arbeitsagentur gemeldet und diese um Vermittlung gebeten werden. Allein die Meldung über die Jobbörse der Arbeitsagentur reiche nicht.
Verletzt der Arbeitgeber diese Verpflichtung, ist dies nach Ansicht des BAG ein Indiz für die Benachteiligung schwerbehinderter Menschen, die in einem solchen Fall gemäß § 22 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz vermutet werde.
BAG v. 27.03. 2025 -8 AZR 123/24.