Vorstände und Geschäftsführer

Die Beratung und Vertretung von Unternehmensorganen erfordert Erfahrung und Fingerspitzengefühl.

Besondere Regelungen bei Vorständen und Geschäftsführern

Wir sind Spezialisten in dem besonderen Verhältnis zwischen Unternehmen, Vorständen und Geschäftsführern. Unternehmensorgane sind keine Arbeitnehmer, sodass für die Begründung, den Inhalt und die Beendigung des Anstellungsvertrages besondere Regeln gelten.

Gesonderter Betrachtung bedarf die darüber hinaus zum Unternehmen bestehende Organstellung, die allein gesellschaftsrechtlichen Regeln folgt.

Die einer Trennung vorausgehende krisenhafte Zuspitzung verlangt neben der rein rechtlichen Beratung auch nach einem Coaching. Wir suchen so früh wie möglich nach einer einvernehmlichen Regelung, entwickeln kreative Lösungsansätze, loten Möglichkeiten und Risiken aus und setzen die Rechte unserer Mandanten in Verhandlungen mit Gesellschaftern und Aufsichtsräten durch.

Wir binden weitere Kompetenz, z.B. von Steuerberatern und Strafverteidigern bei Bedarf ein und koordinieren Sie mit unserer Tätigkeit.

Dr. Wienhold Schulte

Arbeitsrecht in der Insolvenz, Aufsichtsratsrecht (Aufsichtsräte und Beiräte)

Dr. Stephan Karlsfeld

Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Notar

Sebastian Schulte, LL.M.

Arbeitsrecht, Medizinrecht

Silke Stiewe

Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht