Für Unternehmen

Wir beraten und vertreten Unternehmen in allen Fragen des Kollektiv- und Individualarbeitsrechts

Nur durch strategische Planung und praktische Umsetzung können arbeitsrechtliche Probleme in Unternehmen erfolgreich gelöst werden. Das gilt sowohl für Umstrukturierungen und die dabei auftretenden kollektiven und individualrechtlichen Probleme als auch für die sichere Gestaltung von Arbeitsverträgen.

Wir begleiten Unternehmen in allen Fragen des Betriebsverfassungsrechts, des Tarifrechts und Fragen der Arbeitnehmer-Mitbestimmung im Aufsichtsrat.

Täglich stellen wir uns der Herausforderung, Arbeitsverhältnisse sicher zu beenden. Das bedarf der kündigungsrechtlichen Bewertung von Sachverhalten, der teils komplexen Vorbereitung der Kündigung selbst und nicht zuletzt der Durchsetzung in der Auseinandersetzung vor den Arbeitsgerichten in allen Instanzen. Wir beraten dabei ausführlich und kompetent auch über Risiken.

Regelmäßig verhandeln wir mit Betriebsräten und Gewerkschaften bei Umstrukturierungen und Tarifverhandlungen. Dazu gehören Verhandlungen in Einigungsstellen und, wenn nötig, in Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten.

Durch die sichere Gestaltung von Vertragsmustern oder individuellen Arbeitsverträgen versuchen wir, Konflikte vorausschauend zu vermeiden.

Durch Inhouse-Schulungen und -Seminare schützen wir unsere Mandanten vor arbeitsrechtlichen Fehlern und Fehlentwicklungen im Unternehmen.

Dr. Wienhold Schulte

Arbeitsrecht in der Insolvenz, Aufsichtsratsrecht (Aufsichtsräte und Beiräte)

Dr. Stephan Karlsfeld

Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Notar

Silke Stiewe

Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht

Sebastian Schulte, LL.M.

Arbeitsrecht, Medizinrecht