Leitende Angestellte

Arbeitsrecht für Führungskräfte - eine besondere Herausforderung

Vertretung von Führungskräften

Leitende Angestellte genießen zwar als Arbeitnehmer Kündigungsschutz, sind aber gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses häufig geringer geschützt, als andere Arbeitnehmer. Denn wenn Führungskräfte echte leitende Angestellte im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes und/oder des Betriebsverfassungsgesetzes sind (was voraussetzt, dass sie zur selbstständigen Einstellung und/oder Entlassung von Mitarbeitern berechtigt sind), gilt der Kündigungsschutz nur eingeschränkt und der Betriebsrat ist gegebenenfalls nicht zu beteiligen.

Neben der Lösung dieser und anderer rechtlicher Sonderprobleme erarbeiten wir für unsere Mandanten rasch und diskret optimale Lösungen.

Da in vielen Branchen der Führungskräfte Markt überschaubar ist, achten wir bei unserer Tätigkeit besonders darauf, den Ruf als Führungskraft nicht zu beschädigen.