06.12.2022, 16:55 Uhr

Nach der Rechtsprechung des BAG ist die Versetzung eines Arbeitnehmers im Rahmen des arbeitsvertragleichen Direktionsrechts an einen Arbeitsort des Unternehmes im Ausland grundsätzlich zulässig.

Versetzung ins Ausland

Das BAG hat am 30.11.2022 - 5 AZR 336/21 - ein Grundsatzurteil zur Reichweite des arbeitsvertraglichen Direktionsrechts gefällt. Danach können Arbeitgeber, wenn sie nicht ausdrücklich oder konkludent etwas anderes vereinbart haben, einen Arbeitnehmer anweisen, an einem Arbeitsort des Unternehmens im Ausland zu arbeiten. Aus § 106 GewO ergebe sich keine Beschränkung auf das Gebiet der BRD. Die Ausübung des Direktionrechts unterliege aber einer Billigkeitskontrolle.

Autor

Silke Stiewe

Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht

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