06.02.2025, 15:25 Uhr

Konjunkturelles Kurzarbeitergeld: Bezugsdauer auf bis zu 24 Monate verlängert

Das Bundeskabinett hat per Verordnung die Verlängerung der Bezugsdauer für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld von 12 auf bis zu 24 Monate beschlossen. Diese Regelung gilt bis zum 31. 12. 2025. Anschließend gilt – sofern die Regelung nicht verlängert wird – wieder die Bezugsdauer von max. 12 Monaten. Ein Anspruch, der über 12 Monate hinausgehen würde, verfällt mit dem 31.12.2025.

Autor

Dr. Stephan Karlsfeld

Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Notar

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