29.06.2026, 11:50 Uhr

Wer seine Elternzeit auf mehrere Zeiträume aufteilt, genießt vor jedem einzelnen Abschnitt besonderen Kündigungsschutz .

Das BAG hat eine umstrittene Frage zum Kündigungsschutz bei Elternzeit geklärt:wird die Elternzeit in mehrere Zeitabschnitte aufgeteilt, greife der fortwirkende besondere Kündigungsschutz nach § 18 Abs. 1 WEG vor jedem dieser Abschnitte – unabhängig davon, ob sie einzelnen oder gesammelt verlangt worden sein.

BAG Urteil v. 18.6.2026-2 AZR 213/25.(An dem Verfahren war die Autorin selbst beteiligt).

Autor

Silke Stiewe

Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht

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