26.07.2021, 17:50 Uhr

Keine Nachgewährung von Urlaubstagen bei Anordnung einer Quarantäne

Keine automatische Nachgewährung von Urlaubstagen bei Quarantäneanordnung

Muss ein Arbeitnehmer wegen einer Corona-Infektion während seines Urlaubes aufgrund einer behördlichen Anordnung in Quarantäne, hat er keinen automatischen Anspruch auf Nachgewährung der in Quarantäne verbrachten Urlaubstage. Eine Nachgewährung kommt gemäß § 9 BUrlG nur dann in Betracht, wenn gleichzeitig Arbeitsunfähigkeit für diesen Zeitraum festgestellt und durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung nachgewiesen wurde.

(ArbG Bonn Urt. v. 07.07.2021 - 2 Ca 504/21)

Autor

Dr. Stephan Karlsfeld

Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Notar

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