29.04.2022, 15:05 Uhr
Nachgewährung von Urlaub bei angeordneter Quarantäne
Muss ein Arbeitnehmer während seines Urlaubs in Quarantäne, sind ihm die entsprechenden Urlaubstage nach zu gewähren. Die nicht selbstbestimmte Quarantänesituation ist mit einer Erkrankung während des Urlaubs vergleichbar.
So hat das Landesarbeitsgericht Hamm in seiner Entscheidung vom 27.01.2022 -5Sa 1030/21- geurteilt. In dieser Situation fehle es an der für die Urlaubsgewährung entscheidenden uneingeschränkten Möglichkeit einer selbstbestimmten Freizeitnutzung.
Das Landesarbeitsgericht Hamm weicht damit von der Auffassung mehrerer anderer Landesarbeitsgerichte (LAG Düsseldorf, v. 15.10.2021-7 Sa 857/21; LAG Köln v. 13.12.2021-2 Sa 488/21; LAG Schleswig-Holstein v. 15.02.2022-1 Sa 208/21) sowie weiterer Arbeitsgerichte (Arbeitsgericht Neumünster v. 3. 8. 2021-3 Ca 362b/21; Arbeitsgericht Halle v. 08.06.2021-4 Ca 285/21) ab.
Die Revision wurde zugelassen, sodass demnächst eine Klärung durch das BAG zu erwarten ist.