25.10.2023, 16:30 Uhr

Beleidigung eines Vorgesetzten in WhatsApp-Gruppe

Wer in einer WhatsApp-Gruppe vorgesetzte und/oder Kollegen beleidigt, riskiert unter Umständen die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses. Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts können sich Arbeitnehmer nicht in jedem Fall darauf berufen, die Äußerungen in der Chat-Gruppe seien vertraulich. Gehören der Gruppe auch Kollegen an und würden beleidigende und menschenverachtende Äußerungen über Betriebsangehörige ausgetauscht, bedürfe eine berechtigte Vertraulichkeitserwartung einer besonderen Darlegung. Mit diesen Hinweisen hat das BAG die Entscheidung des LAG Niedersachsen, wonach eine entsprechende Kündigung des Arbeitgebers unwirksam sei, aufgehoben und zur weiteren Aufklärung (warum ausnahmsweise eine Vertraulichkeitserwartung bestehen konnte) zurückverwiesen.

(BAG V. 24 der 8. 2023-2AZR 17/23)

Autor

Dr. Stephan Karlsfeld

Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Notar

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