05.02.2025, 17:15 Uhr
Die Bereitstellung der Gehaltsabrechnung über ein online Portal (ohne Papier) reicht aus
Nach einer Entscheidung des BAG ist die nach § 108 Abs. 1 S. 1 GewO für Gehaltsabrechnungen vorgeschriebene Textform auch dann gewahrt, wenn der Arbeitgeber Gehaltsabrechnungen ausschließlich auf einer Onlineplattform zur Verfügung stellt. Der Anspruch auf Abrechnung des Arbeitsentgelts sei eine Holschuld, die auch dann erfüllt werde, wenn der Arbeitgeber nicht für einen Zugang beim Arbeitnehmer sorge.
BAG v. 28.01.2025 -9 AZR 48/24.