22.01.2026, 16:10 Uhr
Equal Pay-Klage: Vermutung für Entgeltbenachteiligung schon dann, wenn ein männlicher Kollege für gleiche oder vergleichbare Arbeit besser bezahlt wird.
Nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts reicht es im Prozess für die Darlegung einer Entgeltbenachteiligung aus, wenn die klagende Arbeitnehmerin darlegt und im Bestreitensfall beweist, dass ihr Arbeitgeber einem anderen Kollegen, der gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichtet, ein höheres Entgelt zahlt. Unerheblich sei dabei die Größe der männlichen Vergleichsgruppe und die Höhe der medialen Entgelte beider Geschlechtergruppen.
BAG v. 23.10.2025-8 AZR 300/24.