28.02.2023, 17:15 Uhr

Bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit hat eine Frau Anspruch auf gleiches Entgelt wie männliche Kollegen

Eine Frau hat Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, wenn der Arbeitgeber männlichen Kollegen aufgrund des Geschlechts ein höheres Entgelt zahlt. Daran ändert es nichts, wenn der männliche Kollege ein höheres Entgelt fordert und der Arbeitgeber dieser Forderung nachgibt.

BAG v. 16.02.2023 - 8 AZR 450/23 - (PM BAG 10/23)

Autor

Silke Stiewe

Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht

Alle Artikel anzeigen