29.10.2019, 19:05 Uhr

Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung
BAG V. 21. 8. 2019-7 AZR 452/17 -; Pressemitteilung BAG Nr. 29/19

Wird ein Arbeitnehmer 22 Jahre nach der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses erneut bei dem selben Arbeitgeber eingestellt, gelangt das in § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG bestimmte Verbot der sachgrundlose Befristung nach einer Vollbeschäftigung in verfassungskonformer Auslegung der Vorschrift regelmäßig nicht zur Anwendung.

Das Verbot der sachgrundlose Befristung mit Arbeitnehmern, die zuvor schon einmal beim Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnisbeschäftigt waren, gilt auch bei mehrjähriger Unterbrechung. Nur in Ausnahmefällen, wie dem der Entscheidung vom 21.08.2019 zugrunde liegenden, kann die Anwendung des vor Beschäftigungsverbotes unzumutbar sein.

Autor

Dr. Stephan Karlsfeld

Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Notar

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