20.10.2021, 14:00 Uhr

Anspruch der Gewerkschaft auf Anwendung eines Haustarifvertrages

Kommt es zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu Meinungsverschiedenheiten zur Anwendung eines Tarifvertrages, wird diese Frage in der Regel in einem Rechtsstreit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch das Arbeitsgericht geklärt.

Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt entschieden, dass auch die tarifschließenden Gewerkschaft selbst die – in diesem Fall durch einen Haustarifvertrag gebundene – Arbeitgeberin vor dem Arbeitsgericht auf Anwendung des (Haus-) Tarifvertrages aus eigenem Recht in Anspruch nehmen kann. Der Gewerkschaft stehe gegen einen Arbeitgeber ein schuldrechtlicher Anspruch auf Durchführung des abgeschlossenen Haustarifvertrag zu. Der Durchführungsanspruch sei aber auf die bei dem Arbeitgeber beschäftigten Mitglieder der Gewerkschaft begrenzt.

BAG v. 13.10.2021 - 4 AZR 403/20.

Autor

Dr. Wienhold Schulte

Arbeitsrecht in der Insolvenz, Aufsichtsratsrecht (Aufsichtsräte und Beiräte)

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