21.12.2023, 14:15 Uhr

Passgenaue Krankschreibung nach Entlassung - Beweiswert der AU kann erschüttert sein

Ein Arbeitnehmer hatte wegen eines Atemwegsinfekts eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die Dauer von einer Woche vorgelegt. Kurz nach Vorlage der AU erhielt er eine Kündigung und legte anschließend zwei weitere Bescheinigungen vor, die exakt die Dauer der Kündigungsfrist abdeckten. Direkt im Anschluss an den Ablauf der Kündigungsfrist trat er ein neues Arbeitsverhältnis an.

Das Bundesarbeitsgericht sah den Beweiswert der vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in dem Rechtsstreit auf Entgeltfortzahlung als erschüttert an. Zwar habe es keine zeitliche Koinzidenz zwischen Beginn der Arbeitsunfähigkeit und dem Zugang der Kündigung gegeben. Die passgenauen Verlängerungen der Arbeitsunfähigkeit für die weitere Dauer der Kündigungsfrist und die Tatsache, dass der Arbeitnehmer direkt im Anschluss an den Ablauf der Kündigungsfrist eine neue Beschäftigung aufgenommen habe, führe aber zu ernsthaften Zweifeln, weshalb den Arbeitnehmer die volle Darlegungs- und Beweislast für das Bestehen der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit treffe.

BAG v. 13.12.2023 -5 AZR 137/23.

Autor

Silke Stiewe

Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht

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