02.04.2024, 14:35 Uhr

Kostenerstattungsanspruch des Betriebsrats für Präsenzschulung auch bei Vorhandensein inhaltsgleicher Online-Schulung

Betriebsrat und Personalvertretung haben bei der Entscheidung, mit welchem Inhalt welche Personen des Gremiums von wem geschult werden, ein weitreichendes Ermessen. Dazu gehört auch die Frage, ob die Schulung im Rahmen eines Präsenzseminars oder online durchgeführt werden soll. Dass ein Online-Seminar regelmäßig geringere Kosten verursacht (weil z.B. Kosten für Übernachtung und Verpflegung entfallen) steht der Wahl eines Präsenzseminars mit gleichem Inhalt nicht von vornherein entgegen.

BAG, Beschluss vom 07.02.2024 -7 ABR 8/23.

Autor

Dr. Stephan Karlsfeld

Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Notar

Alle Artikel anzeigen