30.11.2022, 08:45 Uhr

Die katholische Kirche in Deutschland hat eine wesentliche Regelung ihres Arbeitsrechts, die Grundordnung des kirchlichen Dienstes überarbeitet.

Nachdem die deutsche Bischofskonferenz bereits Ende Mai 2022 einen Entwurf veröffentlicht hatte, hat sie die Neufassung der Grundordnung nun am 22.11.2022 beschlossen, mit der die bisherige Fassung aus April 2015 abgelöst wird.

Die neue Grundordnung muss allerdings noch in den einzelnen Bistümern für verbindlich erklärt werden.

In der bisherigen Fassung waren in Artikel 5 Verstöße gegen sog. Loyalitätsobliegenheiten geregelt, die arbeitsrechtliche Maßnahmen bis hin zur Kündigung zur Folge haben konnten. Dazu zählten z. B. die Eingehung einer kirchenrechtlich unzulässigen Zivilehe, also die Wiederheirat nach Scheidung sowie die gleichgeschlechtliche Ehe.

Der Begriff der "Loyalitätsobliegenheit" wird in der neuen Grundordnung nicht mehr verwendet. Auch eine gleichgeschlechtliche Ehe oder eine Wiederheirat stellen nun keinen Verstoß mehr dar. Abgeschafft wurde darüber hinaus auch der bisherige Loyalitätsverstoß der "schweren sittlichen Verfehlung", ein unbestimmter Rechtsbegriff, unter den u. a. eheliche Untreue fallen konnte.

Statt dessen stellt die neue Grundordnung klar, dass der "Kernbereich privater Lebensgestaltung" keinen rechtlichen Bewertungen unterliege und sich "dem Zugriff des Dienstgebers" entziehe. Das betreffe insbesondere auch das Beziehungsleben und die Intimsphäre. Außerdem betont die Grundordnung, dass Vielfalt in kirchlichen Einrichtungen eine Berecherung sei und alle Mitarbeitenden unabhängig von ihrer sexuellen Identität und Lebensform die Kirche repräsentieren können.

Es werden allerdings weiterhin Anforderungen an die Mitarbeitenden gestellt, bei deren Nichteinhaltung arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen. Dazu gehören der Kirchenaustritt ebenso wie das öffentliche Eintreten gegen Grundsätze der katholischen Kirche, insbesondere die "Propagierung" der Abtreibung.

Autor

Sebastian Schulte, LL.M.

Arbeitsrecht, Medizinrecht

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