01.03.2019, 11:05 Uhr

Kündigung des Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen Wiederverheiratung
BAG v. 20.02.2019-2 AZR 746/14-; Pressemitteilung BAG Nr. 10/19

Ein der-Katholischen Kirche verbundenes Krankenhaus darf seine Beschäftigten in leitender Stellung bei der Anforderung, sich loyal und aufrichtig im Sinne des katholischen Selbstverständnisses zu verhalten, nur dann nach ihrer Religionszugehörigkeit unterschiedlich behandeln, wenn dies im Hinblick auf die Art der betreffenden beruflichen Tätigkeiten oder die Umstände ihrer Ausübung eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt.

Wie die Vorinstanzen (Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht) hat auch das Bundesarbeitsgericht die Kündigung eines katholischen Krankenhausträgers gegenüber einem Chefarzt, der nach Scheidung von seiner 1. Ehefrau ein 2. Mal standesamtlich heiratete, für unwirksam gehalten.

Autor

Sebastian Schulte, LL.M.

Arbeitsrecht, Medizinrecht

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