29.01.2020, 18:00 Uhr
Kein automatischer Abbau eines Arbeitszeitkontos bei Freistellung in gerichtlichem Vergleich
Eine Freistellung in einem gerichtlichen Vergleich erfüllt den Anspruch des Arbeitnehmers auf Freizeitausgleich zum Abbau des Arbeits Kontos nur dann, wenn in dem Vergleich hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, dass mit der Freistellung auch ein Positivsaldo auf dem Arbeitszeitkonto ausgeglichen werden soll. Dem genügt die Klausel, der Arbeitnehmer werde unwiderruflich von der Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung freigestellt, nicht.
BAG v. 20.11.2019 - 5AZR 578/18 -; Pressemitteilung BAG Nr. 40/19