04.10.2019, 19:05 Uhr

Elternzeit-Kürzung von Urlaubsansprüchen
BAG v. 19.03.2019-9 AZR 362/18-Pressemitteilung BAG Nr. 16/19

Der gesetzliche Urlaubsanspruch nach § § 1,3 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz besteht auch für den Zeitraum der Elternzeit, er kann jedoch vom Arbeitgeber nach § 17 Abs. 1 S. 1 BEEG gekürzt werden. § 17 Abs. 1 S. 1 BEEG steht im Einklang mit dem Unionsrecht.

Nach § 17 Abs. 1 S. 1 BEEG hat der Arbeitgeber das Recht, den Erholungsurlaub für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um 1/12 zu kürzen. Diese Kürzung muss gegenüber dem Arbeitnehmer erklärt werden und ihm zu gehen. Das Kürzungsrecht erfasst auch den vertraglichen Mehrurlaub.

Autor

Silke Stiewe

Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht

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