18.10.2021, 14:55 Uhr

Krankschreibung nach Eigenkündigung-Beweiswert der AU kann erschüttert sein.

"Kündigt ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis und wird er am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung insbesondere dann erschüttern, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst."

BAG v. 8.9.2021 - 5 AZR 149/21 - PM Nr. 25/21.

In dem entschiedenen Fall hatte die Arbeitnehmerin am 8. Februar eine Eigenkündigung zum 22 Februar 2019 erklärt und anschließend eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den 8. bis zum 22.2.2019 vorgelegt. Die Koinzidenz zwischen Kündigung, Kündigungsfrist und bescheinigter Arbeitsunfähigkeit begründet nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts ernsthafte Zweifel an der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit. Die Klägerin müsse daher im Prozess Einzelheiten zum Bestehen der Arbeitsunfähigkeit vortragen.

Autor

Silke Stiewe

Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht

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