31.05.2022, 16:00 Uhr

Keine Sozialplanpflicht, wenn nach Beginn der Umsetzung einer Stilllegung erstmals ein Betriebsrat gegründet wird

Wird in einem Unternehmen nach Beginn der Umsetzung einer Stilllegung (Ausspruch der Kündigungen) erstmals ein Betriebsrat gegründet, kann dieser nicht den Abschluss eines Sozialplans erzwingen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Beschluss vom 8.2.2022 -1ABR2/21- noch einmal bestätigt.

Das Gericht betonte, dass der Betriebsrat nur im Vorfeld einer Betriebsänderung beteiligt werden müsse. Existiere zu diesem Zeitpunkt noch keine Belegschaftsvertretung, so lebe dieses Recht auch nicht wieder auf.

Autor

Sebastian Schulte, LL.M.

Arbeitsrecht, Medizinrecht

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