18.03.2022, 11:00 Uhr

Abschaffung der 3G Regelung am Arbeitsplatz und der Pflicht zum Home-Office

Mit der vom Bundestag am 18.03.2022 beschlossenen Änderung des Infektionsschutzgesetzes wurden die Abs. 1-4 des § 28b IfSG ersatzlos aufgehoben. Damit entfällt künftig die Verpflichtung der Arbeitgeber und Beschäftigten, Arbeitsstätten nur zu betreten, wenn sie geimpfte Person, genesen Personen oder getestete Personen sind.

Ebenso entfällt die in § 28b Abs. 4 IfSG geregelte Verpflichtung der Arbeitgeber, Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten die Arbeit im Home-Office anzubieten.

Autor

Sebastian Schulte, LL.M.

Arbeitsrecht, Medizinrecht

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